Urheberrecht & Bildrechte

Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen wie Texte, Bilder, Grafiken, Musik oder Videos. Es gilt automatisch – das heisst: Sobald ein Werk eine persönliche geistige Schöpfung darstellt, ist es urheberrechtlich geschützt. Eine Registrierung ist nicht nötig.

Nur selbst erstellte oder lizenzfreie Inhalte dürfen ohne Einschränkungen verwendet werden. Wer fremde Werke nutzt, muss die jeweiligen Lizenzbedingungen genau prüfen und gegebenenfalls den Urheber oder die Quelle angeben. Dies gilt auch für scheinbar „freie“ Inhalte, etwa von Plattformen wie Unsplash, Pixabay oder Pexels – auch dort gelten bestimmte Nutzungsregeln.

Arten von Lizenzen

Es gibt verschiedene Lizenzformen, die bestimmen, wie ein Werk verwendet werden darf:

Public Domain (gemeinfrei):

Ein Werk ist gemeinfrei, wenn der urheberrechtliche Schutz abgelaufen ist oder der Urheber ausdrücklich auf seine Rechte verzichtet hat.

In der Schweiz und den meisten europäischen Ländern endet der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach darf das Werk frei genutzt, verändert und weiterverbreitet werden – auch im Internet. Trotzdem sollte immer geprüft werden, ob ein Werk tatsächlich vollständig gemeinfrei ist.

Digitale Kopien gemeinfreier Werke bleiben in der Regel ebenfalls gemeinfrei, sofern sie nicht kreativ verändert oder neu interpretiert wurden.

Zuverlässige Quellen für gemeinfreie Inhalte sind Plattformen wie:

  • Wikimedia Commons
  • Europeana
  • Public Domain Archive

Creative Commons (CC):

Diese Lizenzen sind im Internet weit verbreitet und regeln genau, wie Inhalte verwendet werden dürfen.

Beispiele:

  • CC BY: Nutzung erlaubt, Urheber muss genannt werden.
  • CC BY-SA: Nutzung erlaubt, aber abgeleitete Werke müssen unter denselben Bedingungen geteilt werden.
  • CC BY-NC: Nutzung nur für nicht-kommerzielle Zwecke.
  • CC0: Urheber verzichtet freiwillig auf alle Rechte – entspricht der Public Domain.

Kommerzielle Lizenzen:

Werke dürfen nur nach Erwerb einer Lizenz oder mit ausdrücklicher Genehmigung genutzt werden – zum Beispiel Stockfotos, Musik oder Schriftarten. Die Nutzung ist vertraglich geregelt und kann zeitlich, thematisch oder geografisch eingeschränkt sein.

Nicht alle kommerziellen Bilder sind automatisch für das Web oder Social Media freigegeben, und oft dürfen mehrere Kundinnen und Kunden dasselbe Motiv verwenden – auch in ähnlichen Branchen. Für exklusive Rechte oder spezielle Einsatzzwecke (z. B. Logos oder Werbung) ist meist eine erweiterte Lizenz erforderlich.

Bekannte Anbieter kommerzieller Inhalte:

  • Adobe Stock
  • Shutterstock
  • iStock by Getty Images
  • Envato Elements

Künstliche Intelligenz und Urheberrecht

Ein wichtiger Sonderfall betrifft Inhalte, die mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt werden – etwa Texte, Bilder oder Musikstücke. In vielen Ländern, darunter auch die Schweiz und die EU, gelten KI-generierte Werke nicht als urheberrechtlich geschützt, da kein menschlicher Urheber existiert. KI-Inhalte können nicht selbst Urheberrecht beanspruchen.

Deshalb sollte bei KI-generierten Bildern immer angegeben werden, dass sie mit künstlicher Intelligenz erstellt wurden. So bleibt der Ursprung transparent und es wird vermieden, den Eindruck einer menschlichen Urheberschaft zu erwecken.

Beispiele bekannter KI-Tools:

  • DALL·E (OpenAI) – KI-Bilderzeugung auf Textbasis
  • Midjourney – künstlerische und detaillierte Bildgenerierung
  • Adobe Firefly – KI-Tool auf Basis lizenzierter Adobe Stock-Inhalte
  • Canva Magic Studio – KI-Funktionen für Layout, Texte und Bildbearbeitung
  • ChatGPT – Texterstellung, Ideenfindung und Konzeptentwicklung
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